23. April 2021
| Marl

Regeln für den Sport in NRW

Wie immer hat der Landessportbund NRW besonders schnell reagiert und eine Interpretation des neuen Infektionsschutzgesetzes an die Mitgliedsvereine verschickt. Leider ist die unpräzise Formulierung des Gesetzestextes eher als Rückschritt zu betrachten und übersichtlicher werden die Regelungen in Nordrhein-Westfalen dadurch sicherlich nicht.

Regeln bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 100 gelten unverändert

Hier gelten die bisherigen Regeln der Coronaschutzverordnung NRW, soweit diese nicht noch geändert werden. Die aktuelle Verordnung gilt bis zum 26. April 2021 und der LSB NRW geht derzeit nicht davon aus, dass es danach zu grundlegenden Änderungen kommen wird.

Bis zu einem Inzidenzwert von einschließlich 100 gilt deshalb unverändert: Sport auf Außenanlagen ist möglich für

  • beliebig viele Personen aus einem Haushalt,
  • bis zu 5 Personen aus zwei Haushalten, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden,
  • beliebig viele Personen aus einem Haushalt mit maximal einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt, wobei Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt werden,
  • bis zu 20 Kinder bis 14 Jahre mit maximal zwei Übungsleitern/Trainern/Betreuern.

Regeln ab einer 7-Tages-Inzidenz von 101

Die Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes greifen, wenn in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage hintereinander eine 7-Tages-Inzidenz von 100 überschritten wird. Wichtig ist aber: Wenn die Coronaschutzverordnung NRW (CorSchVO) härtere Regeln vorsieht, gelten diese auch fort! Lediglich ein Unterschreiten der Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes ist nicht möglich.

Die folgenden Regeln ergeben sich somit aus einem Zusammenwirken von Bundes-Infektionsschutzgesetzes (Mindestregeln) und CorSchVO NRW (weitergehende Regeln):

Bundesinfektionsschutzgesetz: Die allgemeine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr wird für allein ausgeübten Sport verkürzt auf 24 bis 5 Uhr (eine Ausübung ist jedoch nicht auf Sportanlagen möglich).

Bundesinfektionsschutzgesetz: Die Öffnung von Freizeiteinrichtungen ist grundsätzlich untersagt. Relevant für den Sport sind dabei unter anderem die in der beispielhaften Aufzählung von Einrichtungen genannten „Fitnessstudios“, „Indoor-Spielplätze“ und „Badeanstalten“.

Sportausübung allgemein:

  1. Bundesinfektionsschutzgesetz: Zugelassen ist die „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten“ allein, zu Zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Dabei wird nicht zwischen draußen und drinnen unterschieden. Aber: Die CorSchVO NRW lässt keine Sportausübung in geschlossenen Sporthallen zu. Deshalb ist die vorgenannte Sportausübung unverändert nur draußen möglich. Mangels einer rechtlichen Definition des Begriffes „Individualsportarten“ empfiehlt der LSB NRW bis auf Weiteres, darunter alle Sportarten zu fassen, die alleine oder zu Zweit kontaktlos ausgeführt werden können.
  2. Bundesinfektionsschutzgesetz: Zugelassen ist kontaktloser Sport von Gruppen von bis zu 5 Kindern im Alter von bis zu 14 Jahren im Freien. Die vorgenannten Kindergruppen können von ein oder zwei älteren Personen angeleitet werden, wenn für diese ein negativer Coronatest vorliegt, der nicht älter als 24 Stunden ist. Aber: Die CorSAchVO NRW beschränkt dieses Sporttreiben auf Sportanlagen unter freiem Himmel.
  3. Zugelassen ist der Wettkampf- und Trainingsbetrieb für Angehörige der Bundes- und Landeskader bei Einhaltung angemessener Schutz- und Hygienekonzepte.
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Mit seinen mehr als 80 Mitgliedsvereinen ist der AFCV NRW der größte Landesverband für American Football und Cheerleading in Deutschland. American Football wird aktuell im Herrenbereich, sowie in den Jugendaltersklassen U10, U13, U16 und U19 angeboten. Die kontaktlose Variante, Flag Football genannt, findet bei uns in NRW vornehmlich an Schulen statt, wird aber auch in einigen Vereinen mit großer Begeisterung gespielt. Die Cheerleading-Vereine stellen ihr großes sportliches Können im Breitensport und bei den NRW-Landesmeisterschaften unter Beweis. Titelerfolge bei Deutschen Meisterschaften sowie Europa- und Weltmeisterschaften sind auch keine Seltenheit.

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