Bereits seit dem 23. April 2021 gelten die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), wobei sich die Regelungen für den Sport mit der Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO) teilweise überlagern.
Der Landessportbund kritisierte das neue Gesetz als Rückschritt im Vergleich zu den bereits erreichten Lösungen. Am Montag ist die aktuelle Version der Coronaschutzverordnung NRW in Kraft getreten und der LSB NRW nimmt in seiner neuesten Mitgliederinformation darauf Bezug. Auch die Aussagen der Sportministerkonferenz fließen in die Beurteilung des Gesetzestextes mit ein.
Entscheidend für die Vereine ist, was bei welchen Inzidenzwerten in NRW konkret erlaubt ist und was nicht. Ob sich die jeweiligen Regeln aus dem IfSG oder der CoronaSchVO oder aus beiden Regelwerken zusammen ergeben, dürfte laut LSB NRW dagegen weniger von Interesse sein.
Ob es vor Ort noch weitergehenden und zusätzliche Beschränkungen gibt (letztlich entscheiden immer die Kommunen), sollte beim jeweiligen Stadt- oder Kreissportbund erfragt werden.
Nachstehend noch einige grundsätzliche Anmerkungen:
Quelle: Landessportbund NRW.
Aktuelle Downloads
Übersicht Regeln für Sportbetrieb 3.5.2021 (PDF, 200 kB)
Auslegung-IfSG-durch-die-SMK (PDF, 200 kB)
Infektionsschutzgesetz Bund 2021-04-22 (PDF, 71 kB)
Coronaschutzverordnung NRW 20210503 (PDF, 204 kB)
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