18. Dezember 2020
| Marl

Wichtig für Vereinsvorstände

In seinem Newsletter hat der Landessportbund NRW einige Themen aus der aktuellen Coronaschutzverordnung insbesondere für Individualsportarten aufgegriffen. Diesen sind für unsere Sportarten allerdings nicht relevant. Beim American Football und Cheerleading bleibt es dabei, dass alle sportlichen Aktivitäten vorerst bis zum 10. Januar verboten sind.

Interessant für unsere Vereine sind allerdings die Beschlüsse zu Versammlungen. So bleiben Gremienversammlungen (z.B. Vorstandssitzungen) mit bis zu 20 Personen möglich, wenn sie nicht als Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden können. Die Online-Variante ist angesichts der aktuellen Infektionszahlen natürlich zu bevorzugen. Als Nachweis könnte dabei zum Beispiel ein Screenshot mit der Auflistung der SitzungsteilnehmerInnen gemacht werden.

Gremienversammlungen mit mehr als 20, aber höchstens 250 Personen in geschlossenen Räumen, können nach Zulassung durch die zuständigen Behörden durchgeführt werden, wenn die Sitzung vor dem 11. Januar 2021 die Anwesenheit der TeilnehmerInnen erfordert.

Der Landessportbund NRW empfiehlt allerdings, „von diesen Möglichkeiten nur im absoluten Notfall Gebrauch zu machen. Das bis 31.12.2021 geltende Covid-Abmilderungsgesetzt erlaubt die digitale Durchführung von Gremiensitzungen bis hin zur Mitgliederversammlung selbst dann, wenn dies in der Vereinssatzung nicht vorgesehen ist“.

Finanzielle Unterstützung

Die sogenannte „Novemberhilfe“ des Bundes ist unter bestimmten Voraussetzungen auch für Sportvereine nutzbar. Informationen hierzu findet ihr unter VIBSS: Coronavirus – Covid-19 – Sars-CoV-2.

Die Antragsfrist für das Hilfsprogramm „Coronahilfe Profisport“ für Vereine der 4. Ligen wurde bis zum 15.01.2021 verlängert. Informationen hierzu und zum anderen großen Hilfsprogramm „Soforthilfe Sport NRW“ gibt es unter www.foerderportal.lsb-nrw.de.

Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat den Weg für steuerliche Erleichterungen für das Ehrenamt freigemacht: Der Übungsleiterfreibetrag soll zum 01.01.2021 auf 3.000 €/Jahr angehoben werden und der Ehrenamtsfreibetrag auf 840 €/Jahr.

Darüber hinaus soll die Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb rückwirkend zum 01.01.2020 auf 45.000 € angehoben werden. Bundestag und Bundesrat müssen den Änderungen allerdings noch zustimmen.

Quelle Text/Bild: LSB NRW.

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Mit seinen mehr als 80 Mitgliedsvereinen ist der AFCV NRW der größte Landesverband für American Football und Cheerleading in Deutschland. American Football wird aktuell im Herrenbereich, sowie in den Jugendaltersklassen U10, U13, U16 und U19 angeboten. Die kontaktlose Variante, Flag Football genannt, findet bei uns in NRW vornehmlich an Schulen statt, wird aber auch in einigen Vereinen mit großer Begeisterung gespielt. Die Cheerleading-Vereine stellen ihr großes sportliches Können im Breitensport und bei den NRW-Landesmeisterschaften unter Beweis. Titelerfolge bei Deutschen Meisterschaften sowie Europa- und Weltmeisterschaften sind auch keine Seltenheit.

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