21. März 2022
| Marl

Sportbetrieb grundsätzlich mindestens mit 3G möglich

Seit Samstag gilt auf Basis der aktuellen Beschlüsse des Bundestages zum Infektionsschutzgesetz und der Abstimmung in der Ministerpräsidentenkonferenz auch in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung. Diese ist vorerst bis zum 2. April 2022 gültig und ermöglicht auch für den Sport weitere Öffnungen und Vereinfachungen.

Folgende Regelungen gelten für den Sportbetrieb im Einzelnen:

  • Sport im Freien: hier gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr
  • Sport drinnen: hier gelten wie zuletzt weiter die 3G–Regelungen
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
  • TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen

Für ZuschauerInnen gilt grundsätzlich die 3G-Regelung (genesen, geimpft oder getestet).

Bis 1.000 Personen (drinnen)

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)

Bis 1.000 Personen (draußen):

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Keine Maskenpflicht

Über 1.000 Personen (drinnen):

  • 3G- Vorgaben müssen erfüllt werden
  • Maskenpflicht! Ohne Ausnahme

Über 1.000 Personen (draußen):

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden
  • Keine Maskenpflicht!

Trotz dieser weiteren Lockerungen für den Sportbetrieb und die Zuschauenden empfehlen wir bisher nicht-geimpften Menschen, sich impfen zu lassen und allen übrigen die ebenso kostenlosen Möglichkeiten der Auffrischungsimpfung zu nutzen. Auch die bekannten AHA-Regeln sollten im Anbetracht der sehr hohen Inzidenzzahlen weiterhin beachtet werden.

Quelle: LSB NRW.

 

Download:

Coronaschutzverordnung NRW 20220319 (PDF, 440 kB)

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