Seit Samstag gilt auf Basis der aktuellen Beschlüsse des Bundestages zum Infektionsschutzgesetz und der Abstimmung in der Ministerpräsidentenkonferenz auch in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung. Diese ist vorerst bis zum 2. April 2022 gültig und ermöglicht auch für den Sport weitere Öffnungen und Vereinfachungen.
Folgende Regelungen gelten für den Sportbetrieb im Einzelnen:
Für ZuschauerInnen gilt grundsätzlich die 3G-Regelung (genesen, geimpft oder getestet).
Bis 1.000 Personen (drinnen)
Bis 1.000 Personen (draußen):
Über 1.000 Personen (drinnen):
Über 1.000 Personen (draußen):
Trotz dieser weiteren Lockerungen für den Sportbetrieb und die Zuschauenden empfehlen wir bisher nicht-geimpften Menschen, sich impfen zu lassen und allen übrigen die ebenso kostenlosen Möglichkeiten der Auffrischungsimpfung zu nutzen. Auch die bekannten AHA-Regeln sollten im Anbetracht der sehr hohen Inzidenzzahlen weiterhin beachtet werden.
Quelle: LSB NRW.
Download:
Coronaschutzverordnung NRW 20220319 (PDF, 440 kB)
Mit seinen mehr als 80 Mitgliedsvereinen ist der AFCV NRW der größte Landesverband für American Football und Cheerleading in Deutschland. American Football wird aktuell im Herrenbereich, sowie in den Jugendaltersklassen U10, U13, U16 und U19 angeboten. Die kontaktlose Variante, Flag Football genannt, findet bei uns in NRW vornehmlich an Schulen statt, wird aber auch in einigen Vereinen mit großer Begeisterung gespielt. Die Cheerleading-Vereine stellen ihr großes sportliches Können im Breitensport und bei den NRW-Landesmeisterschaften unter Beweis. Titelerfolge bei Deutschen Meisterschaften sowie Europa- und Weltmeisterschaften sind auch keine Seltenheit.
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