08. April 2022
| Marl

Sport in NRW wieder nahezu uneingeschränkt möglich

Über das bundesweit geltenden Infektionsschutzgesetzes wurden jüngst auch die Corona-Regelungen für das Land Nordrhein-Westfalen erneut angepasst. Demnach unterliegt der Sportbetrieb in NRW erstmals seit zwei Jahren weitestgehend keinerlei Einschränkungen mehr – trotz weiterhin extrem hoher Inzidenzzahlen.

Sowohl die 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen. Die Regelungen gelten bis zur nächsten Neubewertung der Corona-Lage vorerst bis zum 30. April.

Der Landessportbund NRW sagt dazu, dass „es insbesondere auch im Sport noch oberstes Ziel sein sollte, trotz der politischen Entscheidungen dafür Sorge zu tragen, dass sich möglichst wenig Menschen weiter infizieren.“

Dem können wir nur zustimmen!

Ebenso wie der LSB appellieren wir daher an die Eigenverantwortlichkeit aller Menschen, die sich im und um den Sport engagieren:

  • Setzt euch selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aus!
  • Beachtet die AHAL-Regeln (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!
  • Haltet eure Hygienekonzepte vorerst noch aufrecht und nutzt das Hausrecht dazu, die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beizubehalten. Dies lässt die Coronaschutzverordnung zu. Die Cheerleading Landesmeisterschaften waren zuletzt ein gutes Beispiel dafür.
  • Eine Impfung ist weiterhin der beste Schutz vor einem schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlauf.

Wir können nachvollziehen, dass die Geduld bei Vielen mittlerweile einfach aufgebraucht ist. Das geht uns vermutlich allen so. Das gesamte Team des AFCV NRW, allen voran auch die Mitglieder des Verbandsspielausschusses (VSA), würde ansonsten nicht so viel Zeit und Mühe in die Planung eines uneingeschränkten Saisonbetriebes investieren, wenn nicht Hoffnung auf eine Besserung der Lage bestünde.

Von daher unsere große Bitte an euch: haltet noch ein wenig länger durch, bleibt aufmerksam und passt weiterhin gut aufeinander auf!

Download:

Coronaschutzverordnung NRW 20220403 (PDF, 292 kB)

Siehe zum Thema „Hausrecht“ CoronaSCHVO § 2 (3): „Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen“

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Mit seinen mehr als 80 Mitgliedsvereinen ist der AFCV NRW der größte Landesverband für American Football und Cheerleading in Deutschland. American Football wird aktuell im Herrenbereich, sowie in den Jugendaltersklassen U10, U13, U16 und U19 angeboten. Die kontaktlose Variante, Flag Football genannt, findet bei uns in NRW vornehmlich an Schulen statt, wird aber auch in einigen Vereinen mit großer Begeisterung gespielt. Die Cheerleading-Vereine stellen ihr großes sportliches Können im Breitensport und bei den NRW-Landesmeisterschaften unter Beweis. Titelerfolge bei Deutschen Meisterschaften sowie Europa- und Weltmeisterschaften sind auch keine Seltenheit.

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