11. Mai 2020
| Marl

Rahmenbedingungen zur Wiederaufnahme des Trainings

Wie am 6. Mai 2020 von der Bundesregierung beschlossen, gelten die aktuellen Lockerungsmaßnahmen im Rahmen der Corona-Pandemie auch für den Sport. Diese sind mit der ab dem 11. Mai gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen bestätigt worden.

Der Sport im Freien ist ab sofort wieder erlaubt. Bitte nehmt mit euren Kommunen Kontakt auf und erfragt, ab wann und unter welchen Auflagen die Außensportanlagen wieder geöffnet sind

Es gelten weiterhin einige Einschränkungen, für die vorab die Fachgremien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), des Landessportbundes (LSB) NRW und nicht zuletzt des American Football Verbandes Deutschland (AFVD) entsprechende Handlungsempfehlungen erarbeitet und veröffentlicht haben.

Folgende Phasen sind für den Sport geplant:

Phase 1 – Unmittelbare Wiederaufnahme:

  • Training (Athletik- und/oder Techniktraining mit Trainingsempfehlungen/aktueller Stand), allein oder in einer Trainingsgruppe mit fünf Teilnehmer, einschließlich Trainer, Outdoor, kein Kontakt

Phase 2 – Schrittweise Anhebung der Personenzahl für Versammlungen:

  • Kleingruppentraining, Outdoor, ohne Kontakt

Phase 3 – Weitgehende Freigabe des Trainingsbetriebes:

  • Outdoor, zunächst ohne Kontakt

Diese schrittweise Lockerung setzt voraus, dass die Infektionsraten nicht wieder über die von der Politik vorgegeben Grenzwerte steigen.

Auf Grund der umfangreichen Dokumentation und Kontrolle der Maßnahmen halten wir es für sinnvoll, in den Vereinen die Position eines „Gesundheitsbeauftragen“ zu schaffen.

Die Umsetzung als ein stetiger Prozess

Niemand von uns hat für die aktuelle Situation den „Goldstandard“ parat, da es einfach keine Erfahrungswerte gibt. Wir versuchen daher nach bestem Wissen und Gewissen in Absprache mit unseren Experten und Fachgremien Lösungen zu finden, mit denen der Wiedereinstieg in den Sport gelingt. Auch wenn sich einige Dinge in der Praxis zunächst als umständlich und schwer umzusetzen darstellen, sollten wir unser Bestes geben, die Vorgaben einzuhalten. Dafür müssen Vorstände, Coaches und AthletInnen unbedingt an einem Strang ziehen! Bei der Umsetzung der Handlungsempfehlungen in der täglichen Trainingspraxis sind wir auf euer Feedback angewiesen.

Natürlich wollen wir lieber heute als morgen wieder in unseren normalen Sportalltag zurückfinden. Die Gesundheit aller AthletInnen, Coaches und BetreuerInnen hat für uns aber unverändert Vorrang vor allen Lockerungsmaßnahmen!

Ob und wann weitere Lockerungen durch die offiziellen Stellen beschlossen werden und ob dann noch ein Spielbetrieb (in welcher Form auch immer) möglich ist, lässt sich noch immer nicht sagen. Alles andere wäre reine Spekulation und daran möchten wir uns weiterhin nicht beteiligen.

Sobald sich neue Entwicklungen zeigen, werden wir die Möglichkeiten gemeinsam mit den Vereinsverantwortlichen diskutieren.

Zum Abschluss ein Appell an all unsere Sportlerinnen und Sportler: bitte bleibt euren Vereinen treu und unterstützt euch gegenseitig. Gerade jetzt in dieser schwierigen Zeit brauchen wir euren Teamgeist mehr als je zuvor. Gemeinsam finden wir einen Weg durch die schwere und entbehrungsreiche Zeit!

Bleibt weiterhin gesund!

Update (14.05.2020):

In der ersten Version dieses Textes haben wir mit dem Begriff „Handlungsanweisung“ offenbar bei einigen VereinsvertreterInnen für Verwirrung gesorgt. Natürlich gehen wir hier von einer „Handlungsempfehlung“ aus. Die Umsetzung muss immer auf die örtlichen Gegebenheiten der Vereine angepasst werden, daher wäre eine „Anweisung“ hier vollkommen fehl am Platze.

Weiterhin gab es Fragen zum Hinweis mit den Kontrollen der Umsetzung. Diese erfolgt natürlich nicht durch den AFCV NRW, sondern immer durch die Ordnungs- und Gesundheitsbehörden der Kommunen vor Ort. Wir wollten euch lediglich auf die Tatsache hinweisen, dass es zu unangekündigten Stichproben kommen kann, die bei Verstößen auch durch die Kommunen sanktioniert werden.

Bitte entschuldigt, dass wir hier so unpräzise waren. Wir haben die Texte im Download entsprechend aktualisiert.

Wir haben für euch einige wichtige Dokumente zum Download bereit gestellt, darunter auch die aktualisierten Versionen der Handlungsemfehlungen des AFCV NRW für Football und Cheerleading:

Weitere Informationen findet ihr auch auf der Website des Landessportbundes NRW.

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Mit seinen mehr als 80 Mitgliedsvereinen ist der AFCV NRW der größte Landesverband für American Football und Cheerleading in Deutschland. American Football wird aktuell im Herrenbereich, sowie in den Jugendaltersklassen U10, U13, U16 und U19 angeboten. Die kontaktlose Variante, Flag Football genannt, findet bei uns in NRW vornehmlich an Schulen statt, wird aber auch in einigen Vereinen mit großer Begeisterung gespielt. Die Cheerleading-Vereine stellen ihr großes sportliches Können im Breitensport und bei den NRW-Landesmeisterschaften unter Beweis. Titelerfolge bei Deutschen Meisterschaften sowie Europa- und Weltmeisterschaften sind auch keine Seltenheit.

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