19. Oktober 2020
| Marl

Orientierungshilfe für Vereine

Um ehrlich zu sein, fällt es auch uns gerade schwer, den Überblick zu behalten. Momentan scheinen, dem Föderalismus sei Dank, jedes Bundesland, jeder Landkreis, jede Kommune und jedes Gesundheitsamt ihr eigenes Corona-Süppchen zu kochen.

Wir möchten euch trotzdem einige Leitplanken zur Verfügung stellen, an denen sich die Vereine aktuell orientieren können. Allerdings auch hier mit dem Hinweis, dass sich die Vorgaben jederzeit seitens der Politik ändern können.

In der aktuellen Version der Coronaschutzverordnung des Landes NRW vom 17. Oktober 2020 hat es keine Änderungen für sportliche Aktivitäten oder die erlaubte Anzahl von ZuschauerInnen gegeben. Kontaktsport im Freien ist weiterhin ohne Einschränkung der TeilnehmerInnenzahl möglich.

Training:

Hier gelten zunächst weiterhin die Vorgaben der aktuellen Corona-Schutzverordnung. Eine Kontakteinschränkung oder eine maximale Personenzahl für Sport im Freien gibt es momentan nicht.

Die bewährte AHA-Regel ist mittlerweile herangewachsen zur AHALA-Regel (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, Lüften und die Corona-Warn-App nutzen). Wenn ihr euch bei allen Aktivitäten, die nicht auf dem Platz stattfinden daran haltet, ist für alle schon ein großer Schritt getan.

Weiterhin gilt, dass SpielerInnen oder Cheerleader sowie deren Coaches und Betreuer nicht am Training teilnehmen dürfen, wenn sie Erkältungs- oder Grippesymptome zeigen (Hausarzt kontaktieren).

Die einfache Nachverfolgung aller TrainingsteilnehmerInnen muss weiterhin gewährleistet sein.

Try Outs und Probetrainings

Winterzeit ist Wechselzeit. Das gilt für Spieler und auch für Coaches. Grundsätzlich sollten bei einem Try Out oder Probetraining die gleichen Vorgaben wie bei einem normalen Training berücksichtigt werden. Auch hier gelten Abstandsgebote, Hygieneregeln und das Sicherstellen der einfachen Nachverfolgbarkeit. Bei allen nicht-sportlichen Aktivitäten sollte eine Mund-Nase-Maske getragen werden.

Wir möchten euch bitten, bei Try Outs und Probetrainings in eigenem Interesse besondere Sorgfalt walten zu lassen. Im Gegensatz zu eigenen Spielern könnt ihr Neuzugänge und fremde Spieler weniger gut einschätzen. Setzt hier besonders hohe Maßstäbe in Sachen Corona-Prävention.

Spiel oder Scrimmage:

Es gelten zunächst ebenfalls die Vorgaben der aktuellen Corona-Schutzverordnung. Die maximale Anzahl von 66 Personen (50 SpielerInnen, 11 Coaches, 5 Betreuer) darf in der Teamzone nicht überschritten werden. Für den ausrichtenden Verein haben wir bereits einen Handlungsleitfaden zusammengefasst. Gleiches gilt für die Schiedsrichter.

Der Heimverein muss dabei unbedingt die tagesaktuellen kommunalen Vorgaben im Blick haben und ggf. Rücksprache mit dem örtlichen Ordnungsamt bzw. Gesundheitsamt halten! Plant euren Spieltag / euer Scrimmage wie gewohnt, aber rechnet auch damit, die Veranstaltung kurzfristigen absagen zu müssen. So schwer es auch fällt. Bitte habt dabei unbedingt auch die erlaubten Zuschauerzahlen im Blick. Im Zweifel muss ein Spiel gänzlich ohne ZuschauerInnen stattfinden.

Alle SpielteilnehmerInnen (Spieler, Coaches, Betreuer, Schiedsrichter) müssen vor Spielbeginn eine Gesundheitserklärung (inkl. Kontaktdaten) ausfüllen, unterschreiben und der Heimmannschaft aushändigen. Die Unterlagen werden vier Wochen lang aufbewahrt und dann vernichtet.

Wir empfehlen euch zusätzlich die Kontrolle der SpielteilnehmerInnen mit einem Distanz-Fieberthermometer (keine Teilnehme bei einer Körpertemperatur von mehr als 37,5° Celsius).

Was ist mit Teams, die aus einem Risikogebiet anreisen?

Mehr als die oben genannten Maßnahmen können wir euch hier nicht empfehlen. Wenn die Teilnahme seitens der Politik erlaubt ist, können Spiel oder Scrimmage stattfinden. Optimal wäre der Nachweis eines negativen Corona-Tests, aber das ist in unserem Einflussbereich sicherlich realitätsfern.

Checkliste

  • Ich kenne die für den Sport relevanten, aktuellen Vorgaben der Corona-Schutzverordnung NRW
  • Ich berücksichtige bei meiner Planung die AHALA-Regeln
  • Ich lasse keine Personen mit Erkältungssymptomen teilnehmen
  • Ich kann die einfache Nachverfolgbarkeit (Aktive und Zuschauer) sicherstellen
  • Ich lasse von allen Trainings-, Try Out- und Spielteilnehmern einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen und unterschreiben
  • Ich lasse nicht mehr als 66 Personen in die Teamzone
  • Ich kenne die Handlungsempfehlungen für die Ausrichtung von Spielen oder Scrimmages
  • Ich kenne die aktuellen lokalen Corona-Vorgaben meiner Kommune
  • Ich nutze ggf. ein Distanz-Fiberthermometer für einen Schnellcheck der TeilnehmerInnen
  • Ich dokumentiere alle Maßnahmen
  • Ich stelle sicher, dass alle erhobenen Daten DSGVO-konform erhoben und nach 4 Wochen gelöscht bzw. vernichtet werden

 

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Mit seinen mehr als 80 Mitgliedsvereinen ist der AFCV NRW der größte Landesverband für American Football und Cheerleading in Deutschland. American Football wird aktuell im Herrenbereich, sowie in den Jugendaltersklassen U10, U13, U16 und U19 angeboten. Die kontaktlose Variante, Flag Football genannt, findet bei uns in NRW vornehmlich an Schulen statt, wird aber auch in einigen Vereinen mit großer Begeisterung gespielt. Die Cheerleading-Vereine stellen ihr großes sportliches Können im Breitensport und bei den NRW-Landesmeisterschaften unter Beweis. Titelerfolge bei Deutschen Meisterschaften sowie Europa- und Weltmeisterschaften sind auch keine Seltenheit.

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