Vor knapp zwei Wochen ist die aktuelle Version der Coronaschutzverordnung (Corona SchVO) für Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Sicherlich angesichts der gestiegenen Infektionszahlen in einigen Landkreisen, bleiben die Regelungen vorerst für ganz NRW ohne weitere Lockerungen bis zum 15. Juli bestehen.
Im Kreis Warendorf werden gleichzeitig die lokal begrenzten Lockdown-Regelungen aufgehoben, für den Kreis Gütersloh jedoch um eine weitere Woche verlängert.
Für ganz Nordrhein-Westfalen gilt die bisherige Version der Coronaschutzverordnung bis zum 15. Juli.
Kontaktsport unter freiem Himmel ist also weiterhin nur mit bis zu 30 Personen erlaubt. Die Nachverfolgbarkeit muss dabei stets gewährleistet sein. Somit bleiben die Möglichkeiten im Training sicherlich etwas eingeschränkt, aber immerhin können die meisten Teams wieder ein footballspezifisches Training anbieten. Was erlaubt ist und was nicht, entscheiden jedoch immer die Kommunen, so dass keine ganz einheitliche Regelung für NRW herrscht.
In unserer Geschäftsstelle trudeln derweil die ersten Meldungen der Vereine ein, ob und wie sie ab September an einem möglichen (Freundschafts-)Spielbetrieb teilnehmen möchten oder ob sie in diesem Jahr ganz auf Spiele verzichten wollen.
Bis zum 10. Juli haben alle NRW-Vereine Zeit, uns ihre Entscheidungen mitzuteilen. Im Anschluss macht sich der Verbandsspielausschuss an die Arbeit und versucht die Wünsche der Vereine möglichst optimal umzusetzen.
Wir halten euch wie immer über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden.
Bis dahin: passt weiter auf euch auf und bleibt gesund!