02. Oktober 2020
| Marl

Coronaschutzverordnung – was ändert sich?

Am 1. Oktober 2020 ist die neueste Ausgabe der Coronaschutzverordnung (Corona SchVO) des Landes NRW in Kraft getreten.

In der vorherigen Ausgabe hatte die Formulierung bezüglich der Teilnehmergrenze bei Training und Spiel noch für Verwirrung gesorgt. In der aktuellen Version ist keine maximale Anzahl für Trainings- oder SpielteilnehmerInnen mehr definiert. Lediglich die „einfache Nachverfolgbarkeit“ muss jederzeit sichergestellt sein. Alle SportlerInnen, Coaches und Betreuer, die sich beim Training und Spiel auf dem Platz befinden, müssen in einer tagesaktuellen Anwesenheitsliste vermerkt werden.

Wir können also in unseren Sportarten, wie Mitte September von der Landesregierung bereits beschlossen, weiterhin mit mehr als 30 Personen trainieren und auch spielen.

Zuschauer

Bis zu 300 ZuschauerInnen sind im Stadion aktuell erlaubt, wenn ein gesondertes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorliegt, das unter anderem auch die Zutrittssteuerung und die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) gewährleistet. Außerhalb des Zuschauerplatzes ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen. Im unmittelbaren Umfeld des Stadions dürfen keine unzulässigen Ansammlungen verursacht werden.

Bei mehr als 1.000 ZuschauernInnen gilt innerhalb von NRW eine Obergrenze von einem Drittel der maximalen Stadionkapazität. Länderübergreifend (wie zum Beispiel in der Fußball-Bundesliga) sind 20 Prozent der Kapazität erlaubt. Hier müssen jedoch zusätzlich die Vorgaben der „Hygiene- und Infektionsschutzstandards“ (s. Anlage CoronaSchVO unter Punkt XV) beachtet werden.

Wir raten euch in jedem Fall dringend dazu, euch mit den örtlichen Gesundheits- und Ordnungsbehörden abzustimmen, wenn ihr in diesem Jahr noch Freundschaftsspiele mit ZuschauerInnen plant.

Reisen

Wenn in diesem Jahr die Herbstferien beginnen, gilt es für Reisende einige Dinge zu beachten. Denn wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss sich grundsätzlich für 14 Tage in Quarantäne begeben und sich sofort beim zuständigen Gesundheitsamt melden.

Eine Übersicht der Länder und Regionen, die aktuell als Risikogebiet gelten, findet ihr auf den Informationsseiten des Robert-Koch-Instituts.

In der Quarantäne darf das Haus nicht verlassen und auch kein Besuch empfangen werden. Bei einem negativen Corona-Test wird die Quarantäne umgehend aufgehoben. Das Testergebnis darf dabei höchstens 48 Stunden alt sein.

Natürlich können und wollen wir als Verband keinen Einfluss darauf nehmen, wie die Vereinsmitglieder ihren Urlaub gestalten. Bisher sind wir in unseren Sportarten durch euer vorsichtiges und vorausschauendes Handeln von größeren Problemen verschont geblieben. Damit tragt ihr euren Teil zur Bekämpfung der Pandemie bei und das finden wir großartig.

Bitte bleibt auch bei euren Reiseplanungen für die Herbstferien weiterhin umsichtig!

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Mit seinen mehr als 80 Mitgliedsvereinen ist der AFCV NRW der größte Landesverband für American Football und Cheerleading in Deutschland. American Football wird aktuell im Herrenbereich, sowie in den Jugendaltersklassen U10, U13, U16 und U19 angeboten. Die kontaktlose Variante, Flag Football genannt, findet bei uns in NRW vornehmlich an Schulen statt, wird aber auch in einigen Vereinen mit großer Begeisterung gespielt. Die Cheerleading-Vereine stellen ihr großes sportliches Können im Breitensport und bei den NRW-Landesmeisterschaften unter Beweis. Titelerfolge bei Deutschen Meisterschaften sowie Europa- und Weltmeisterschaften sind auch keine Seltenheit.

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