02. Juni 2021
| Marl

Bundesspielordnung angepasst

Nach Vorlage der Wettkampfkommission hat das Präsidium des American Football Verband Deutschland (AFVD) in seiner letzten Sitzung die Anpassung der Bundesspielordnung (BSO) beschlossen. Vornehmlich geht es dabei um die Bereiche „Illegaler Spielbetrieb“ und „Wechselsperren“ sowie eine Änderung der Altersklasse der Kadetten und dem Wegfall der meisten Spielsperren aus der Saison 2019.

Illegaler Spielbetrieb (§5)

Beim „Illegalen Spielbetrieb (§5)“ fand eine inhaltliche Klarstellung statt. Es war bisher nicht eindeutig, dass die Vorbereitung und Durchführung auch für Dritte strafbewehrt ist.

Ebenfalls wurde eine nicht ganz eindeutige Regelung angepasst. Ein Spieler, der an einem illegalen Spielbetrieb teilnimmt, muss natürlich kein ganzes Jahr pausieren. Er kann aber nicht mehr im selben Jahr zurück in den Spielbetrieb unter dem Dach des AFVD und seiner Landesverbände.

Wechselsperren (§§ 60c, 61c, 73b)

Neben einem Schreibfehler, der behoben wurde (die maximale Wechselsperre beträgt auch für Jugendliche in diesem Jahr drei Spiele), wurde zusätzlich eine „Corona-Regelung“ eingeführt. Wenn ein Landesverband beschließt keinen Ligaspielbetrieb durchzuführen, sind die Spieler so gestellt, als hätte die Mannschaft vom Spielbetrieb zurückgezogen. Mit Zustimmung des abgebenden Vereins kann somit die Wechselsperre auf ein Spiel verkürzt werden.

Spieler der „European League of Football“ können mit einer ITC (vergleichbar mit Spielern aus europäische Ligen) sowie der üblichen Sperre in den Spielbetrieb unter dem Dach des AFVD wechseln.

Kadettenregelung (§§ 13(3), 15, 55(3), 72 (2)

Sowohl in der bisherigen U21- Regelung als auch in der Kadettenregelung wurde das Alter von 21 auf 23 erhöht.

Somit spielen sich nun U23-Spieler nicht mehr fest, wenn sie in einer höherklassigen Mannschaft am Spielbetrieb teilnehmen. Vereine mit zwei Herrenmannschaften stünden sonst vor dem Problem, dass sich die jüngeren Spieler ihrer zweiten Mannschaft bereits festgespielt haben, wenn deren Mannschaft in den Spielbetrieb startet.

Wegfall Spielsperren aus 2019

In 2019 ausgesprochene Sperrstrafen von bis zu 3 Spielen Sperre werden nicht in das Jahr 2021 übertragen und entfallen.

Diese Regelung gilt nicht für Strafen, die ursprünglich 4 oder mehr Spiele Sperre umfasst haben. Hat also ein Spieler beispielsweise mal fünf Spiele Sperre erhalten und nur noch zwei Spiele „Reststrafe“, gelten diese weiterhin und müssen „abgesessen“ werden.

Da mehr als drei Spiele Sperre nur bei besonders schweren Vergehen verhängt werden, möchten wir diesen (sehr kleinen) Kreis von Spielern keinen Wegfall ermöglichen. Diese Spieler haben jedoch ggf. die Möglichkeit, in ihrem Landesverband den Gnadenweg zu beschreiten.

Quelle: AFVD.

In einer ersten Version wurde fälschlicherweise der Hauptausschuss des AFVD als Urheber für den Änderungsbeschluss genannt. Dies haben wir korrigiert.

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