24. September 2020
| Marl

Regelungen zum Spielbetrieb 2020 beschlossen

Der Verbandsspielausschuss (VSA) hat in seiner aktuellen Videokonferenz über die Abläufe für die Restsaison 2020 beraten. Dabei ging es vor allem um die Genehmigung von Spielerpässen und Wechselfristen für Freundschaftsspiele, die in diesem Jahr möglicherweise noch stattfinden.

Eine gute Nachricht vorweg: ab sofort ist wieder sichergestellt, dass Spielerpässe zeitnah genehmigt werden. Während der Corona bedingten Auszeit gab es für die Pass-Stelle des AFCV NRW schlichtweg nichts zu tun. Nun kann es wieder losgehen.

In Bezug auf Spielerwechsel gelten für den Rest des Jahres 2020 folgende Regelungen:

Vereinswechsel mit Zustimmung des abgebenden Vereins haben derzeit keine Wechselsperre zur Folge. Die schriftliche Freigabe ist mit dem Passantrag für eine neue Spielerin bzw. einen neuen Spieler in unsere Geschäftsstelle nach Marl zu schicken.

Ausnahme: Ein Wechsel in die GFL Juniors zu den Cologne Crocodiles, den Düsseldorf Panther oder den Düsseldorf Typhoons hat eine Wechselsperre von einem Pflichtspiel zur Folge. Damit soll sichergestellt werden, dass es nicht zu Ungleichbehandlungen mit GFLJ-Teams aus anderen Landesverbänden kommt.

Der VSA erinnert zudem daran, dass alle noch geplanten Freundschaftsspiele über das Game Day-Modul und die jeweiligen Ligaobleute beantragt werden müssen.

Auch für Scrimmages oder eventuelle Spiele über unsere Landesgrenzen hinweg, benötigen wir die entsprechenden Informationen. Beides kann ebenfalls nicht ohne Genehmigung der Ligaobleute des AFCV NRW stattfinden.

Das Passmodul für das Jahr 2020 wird am 15. November geschlossen. Kurz danach erfolgt dann die Öffnung des Moduls für die kommende Saison 2021 und die Übertragung der Restguthaben. Die versprochenen Passgutschriften werden übrigens auch dann angerechnet, wenn in diesem Jahr noch ein Freundschaftsspiel durchgeführt wird.

Nach aktuellem Stand sollen die Meldeunterlagen für die Saison 2021 etwas später als sonst üblich am 30. Dezember 2020 verschickt werden. Die Mannschaftsmeldung muss dann bis zum 27. Januar 2021 erfolgen, wobei der 27. Februar 2021 als Deadline zur Erfüllung der Mindestpasszahlen gilt.

Ebenfalls für den 27. Februar 2021 ist auch die Jahreshauptversammlung des AFCV NRW als Präsenzveranstaltung geplant. Die Einladung dazu wird selbstverständlich fristgemäß erfolgen.

Wir alle hoffen, dass die Beeinträchtigungen durch die Pandemie im kommenden Jahr nicht mehr so umfangreich sein werden und wir bald verlässlicher planen können, wie unser Spiel- und Wettkampfbetrieb dann aussieht.

Bis dahin bleibt gesund und helft alle mit, den Anstieg der Infektionszahlen so gering wie möglich zu halten.

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