21. August 2021
| Marl

Empfehlung zur Umsetzung aktueller Corona-Regeln

Etwas ungläubiges Staunen herrscht gerade bei uns intern und auch bei unserem Verbandsarzt Dr. Ulrich Grünwald. Einige unserer bisherigen Vorkehrungen, den Sport für unsere AthletInnen, Coaches und Betreuer so sicher wie möglich zu machen, sind mit der aktuellen Ausgabe der Corona-Schutzverordnung NRW relativiert oder sogar gänzlich abgeschafft worden. Gleiches gilt für bisherige Unterscheidungsmerkmale, wie z.B. Kontaktsport oder nicht, erlaubte Gruppengrößen oder die Vorkehrungen zur Kontaktnachverfolgung.

Nach Rücksprache mit Verbandsarzt Grünwald, möchten wir unseren Vereinen in Bezug auf die seit dem 20. August gültige Corona-Schutzverordnung folgende Handlungsempfehlungen geben:

  1. Solange nicht alle Teammitglieder einer Mannschaft durchgeimpft oder genesen sind, sollten die Vereine die 3G-Regeln beachten. Nicht genesene oder nicht (vollständig) geimpfte Teammitglieder sollten dabei einen negativen Antigen-Schnelltest  vorweisen (nicht älter als 36 Stunden vor dem Spiel). Die Antigen-Schnelltests sind noch bis zum 11. Oktober kostenlos. Darüber hinaus steht es den Vereinen natürlich frei, von ihrem Hausrecht gebrauch zu machen und von allen Teammitgliedern einen negativen Schnelltestnachweis zu verlangen. Dies muss aber mit ausreichend Vorlaufzeit mit dem Gast-Team kommuniziert werden.
  2. An den Kontaktnachverfolgungslisten für die Teams und Schiedsrichter soll vorerst weiter festgehalten werden.
  3. Auf die AHA+L+A-Formel sollte im Rahmen von Spieltagen und Verantstaltungen deutlich hingewiesen werden. Hier sollte es Möglichkeiten zur Händedesinfektion und zum Händewaschen mit Seife geben.
  4. SchülerInnen gelten ab dem 20. August als „dauergetestet“ und benötigend deshalb keinen Nachweis mehr. Ab dem 16. Lebensjahr muss ein Schülerausweis als Testnachweis vorgelegt werden.
  5. Kontaktnachverfolgungslisten sollen auch für den Jugendbereich genutzt werden, empfehlen, um bei eventuellen Infektionen schnell reagieren zu können.
  6. Beachtet die möglicherweise unterschiedlichen Interpretationen der Corona-Schutzverordnung der Kommunen. Hier ist eine engen Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt ratsam (ggf. mit genehmigten Hygienekonzept).
  7. Ab einer Inzidenz von 35 ist bei Sport in Innenräumen und mehr als 2500 ZuschauerInnen im Freien ein negativer Antigen-Schnelltest verpflichtend (nicht älter als 48 Stunden).
  8. Maskenpflicht gilt in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie Sportveranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 BesucherInnen (außer am festen Steh- und Sitzplatz).

 

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Mit seinen mehr als 80 Mitgliedsvereinen ist der AFCV NRW der größte Landesverband für American Football und Cheerleading in Deutschland. American Football wird aktuell im Herrenbereich, sowie in den Jugendaltersklassen U10, U13, U16 und U19 angeboten. Die kontaktlose Variante, Flag Football genannt, findet bei uns in NRW vornehmlich an Schulen statt, wird aber auch in einigen Vereinen mit großer Begeisterung gespielt. Die Cheerleading-Vereine stellen ihr großes sportliches Können im Breitensport und bei den NRW-Landesmeisterschaften unter Beweis. Titelerfolge bei Deutschen Meisterschaften sowie Europa- und Weltmeisterschaften sind auch keine Seltenheit.

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