19. Juli 2024
| Marl

Cannabis und Sport

Nach diversen Vorkommnissen in unterschiedlichen Landesverbänden, die einiges an Wildwuchs zeigen, stellt der Bundesverband AFVD noch einmal klar, dass die allgemein gültigen Regelungen im Rahmen der Teillegalisierung von Cannabisprodukten jeglicher Art auch für den Football-, Flagfootball und natürlich Cheerleading-Sport gelten.

Der Konsum von Cannabis „in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite“ ist aus Gründen des Jugendschutzes verboten (§5 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes zum Umgang mit Konsumcannabis der Konsum). Eine Sportstätte bleibt auch dann öffentlich zugänglich, wenn Eintritt verlangt wird.

Dieser Paragraph ist zunächst einmal keine Frage, die sich dem Verband, den Schiedsrichtern oder Ligaobleuten stellt. Sollte dagegen verstoßen werden, müssen die ausrichtenden Vereine jedoch damit rechnen, dass berechtigterweise die Polizei oder das Ordnungsamt die Sportstätte kontrollieren. Und das kann sehr teuer werden, denn nach §36 Abs. 1 Nr. 4 desselben Gesetzes ist ein Verstoß gegen diese Vorschrift eine Ordnungswidrigkeit, die nach Abs. 2 mit einer Geldbuße bis zu 30.000 EUR geahndet werden kann!

Nach ersten Einschätzungen des AFVD soll dabei zwar nicht der Verein, sondern nur der konkrete Konsument bestraft werden, der konkrete Image-Schaden für den Sport ist dann jedoch bereits entstanden. Nicht umsonst sind in viele Sponsorenverträgen entsprechende Ausstiegsklauseln zu Dopingvergehen im Sport enthalten.

Der in Cannabisprodukten enthaltene Wirkstoff „Tetrahydrocannabinol“, kurz THC, steht nach wie vor auf der Dopingliste. Dazu hat die medizinische Kommission des AFVD unter Leitung von Verbandsarzt Ulrich Grünwald bereits eine Stellungnahme veröffentlicht.

Die Vereine sollten zum Schutz ihrer Sportler, aber auch der Besucherinnen und Besucher im Stadion, auf das Konsumverbot hinweisen und entsprechend ihr Hausrecht durchsetzen. Vereinsmitglieder und Fans, die dagegen verstoßen, sollten entsprechend belehrt und ggf. sanktioniert werden.

Quelle: AFVD/AFCV NRW.

 

Lest hier die Stellungnahme der medizinischen Kommission des AFVD:

Stellungnahme Cannabis AFVD (PDF, 195 kB)

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