Die Einnahme von Cannabinoiden im sportlichen Wettkampf ist nach den Vorgaben der weltweit gültigen Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur (WADA) weiterhin verboten. Diese Regelung gilt für den Sport in Deutschland unabhängig vom Inkrafttreten des Gesetzes zur Teillegalisierung von Cannabis (Cannabisgesetz, CanG) und nichtsynthetischem Tetrahydrocannabinol (THC) am 1. April 2024.
Der Nachweis von Cannabinoiden im Rahmen einer Wettkampfkontrolle stellt weiterhin einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen dar und wird im Sport sanktioniert. Aufgrund der langen Nachweisbarkeit von THC empfiehlt sich für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler ein genereller Verzicht auf Cannabis. Davon abgesehen sind Cannabinoide bei einigen Sportfachverbänden und Sportarten, darunter auch im AFVD, wegen des hohen Sicherheitsrisikos oder aus ethischen Gründen grundsätzlich verboten.
Diese Information gab die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) bereits zu Beginn des Monats bekannt.
Für aktive Doping-Präventionsmaßnahmen, von denen nicht nur Kader-Sportlerinnen und -sportler profitieren, hat die NADA das Netzwerk GEMEINSAM GEGEN DOPING (GGD) aufgebaut.
Mit seinen mehr als 80 Mitgliedsvereinen ist der AFCV NRW der größte Landesverband für American Football und Cheerleading in Deutschland. American Football wird aktuell im Herrenbereich, sowie in den Jugendaltersklassen U10, U13, U16 und U19 angeboten. Die kontaktlose Variante, Flag Football genannt, findet bei uns in NRW vornehmlich an Schulen statt, wird aber auch in einigen Vereinen mit großer Begeisterung gespielt. Die Cheerleading-Vereine stellen ihr großes sportliches Können im Breitensport und bei den NRW-Landesmeisterschaften unter Beweis. Titelerfolge bei Deutschen Meisterschaften sowie Europa- und Weltmeisterschaften sind auch keine Seltenheit.
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